Conditions of Use
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Flashraptor Memorytools, ein Tochterunternehmen von ROTH prepress
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Lieferbedingungen
4. Preise und Zahlung
5. Gefahrübergang und Versand
6. Eigentumsvorbehalt
7. Mängelrüge und Gewährleistung
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10. Forderungsabtretung, Daten
11. Salvatorische Klausel
1. Geltung
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Flashraptor Memorytools (im Folgenden: FR) erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen von FR, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Sie werden durch Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Ware anerkannt. Abweichende Bedingungen
des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten und Anschreiben sind, soweit nicht anders vereinbart,
nicht als Zusicherungen oder Garantien zu werten. Verkaufsangestellte von FR sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrags hinausgehen.
3. Lieferbedingungen
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die FR die Lieferung nicht nur vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören Arbeitskampf, behördliche Anordnungen usw., auch wenn
sie bei Lieferanten von FR auftreten – hat FR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen FR, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. FR wird dem
Käufer diese Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Käufer hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Vertrages zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch steht ihm nicht zu. Bei Vertragsänderungen, die
die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu
getroffen werden. FR ist berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, solange der Käufer mit Vertragspflichten auch aus anderen
Verträgen in Verzug ist.
4. Preise und Zahlung
Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preise ab Lager inkl. gesetzlicher Mwst. Bei B2B-Kunden, welche sich als Reseller
oder Fachhändler im Webshop anmelden, sind alle Preise exkl. Mwst. ausgezeichnet. Verpackung, Versand und Versicherung
werden grundsätzlich gesondert berechnet. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, reduzieren sich die
Zahlungsfristen aller übrigen Rechnungen auf eine Woche ab Rechnungsdatum. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen
in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine
Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FR
anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur berechtigt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis
beruht.
5. Gefahrübergang und Versand
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager von FR verlassen hat. Versandweg und -mittel sind der Wahl von FR überlassen, wenn
nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand
auf Wunsch des Käufers oder wegen von
ihm zu vertretender Gründe verzögert, lagert Ware ab Anzeige Versandbereitschaft
auf dessen Kosten und Gefahr.
6. Eigentumsvorbehalt
FR behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dieser
Eigentumsvorbehalt besteht so lange fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung inkl. künftig entstehender
Ansprüche beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist FR nach Mahnung nebst
Fristsetzung zum Rücktritt und Rücknahme der Ware berechtigt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein
Rücktritt nicht erforderlich. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt im Zweifel nur sicherheitshalber. Bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer FR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an FR ab. FR
ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von FR im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für FR als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für FR. Erlischt das (Mit-)
Eigentum von FR durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf FR übergeht. Der Käufer verwaltet das (Mit-)Eigentum von FR unentgeltlich. Die so
entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. FR kann verlangen, dass der
Käufer abgetretene Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändig und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt. FR verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als
der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
FR gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt,
sofern nicht anders vereinbart, fünf Jahre. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit
und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei FR zu rügen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind FR unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt
nach Wahl von FR Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der
Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer
ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gegen den
entstandenen Schaden abzusichern.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
FR als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines
Menschen vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden
verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich
beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Erlangen. Das
Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Forderungsabtretung, Daten
FR ist zum Verkauf der Forderungen aus Warenverkauf (z.B. im Wege des Factorings) inkl. Neben- und Sicherungsrechten
berechtigt. Nach Information hierüber sind schuldbefreiende Zahlungen nur an den Factor möglich, wobei Zahlungszeitpunkt
der Eingang beim Factor ist. Adressat von Gewährleistungsansprüchen bleibt FR. Gerichtsstand ist in diesem Fall Erlangen,
soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt. Die Daten
des Käufers werden bei FR elektronisch erfasst, im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und an den Factor weitergegeben.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.









